5 Beschwerdeverfahren und -verfahren
Ein Compliance-Experte wird den Eingang Ihrer Meldung innerhalb von 7 Tagen nach Einreichung bestätigen. Wenn Sie eine Online-Beschwerde anonym eingereicht haben, stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihre Fallzugangsdaten notieren, um Fallaktualisierungen erhalten zu können. Anonyme Meldungen bleiben immer anonym und Envalior kann und wird nicht reproduzieren, wer sie eingereicht hat.
Envalior bemüht sich, Ihre Meldung gewissenhaft und schnell zu untersuchen. Sie können uns helfen, indem Sie so viele Falldetails wie möglich angeben. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns während dieses Prozesses weitere Fragen beantworten (unter Wahrung der Anonymität, wenn Sie dies wünschen).
Nach Abschluss der Untersuchung entscheidet das Envalior-Management, beraten von Compliance, ob Maßnahmen gegen Unternehmen oder Einzelpersonen ergriffen werden, die von Ihrer Meldung betroffen sein könnten. Wir werden die Person, die die Beschwerde eingereicht hat, spätestens drei Monate nach Einreichung über den Stand der Untersuchung und unsere Antwort informieren.
Zwei Jahre nach Abschluss des Falles werden wir alle personenbezogenen Daten aus dem Fall entfernen, wie es das entsprechende Gesetz vorschreibt.
6 Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Fallberichterstattende (z. B. der Mitarbeitende von Envalior) hat durch Auswahl des Kommunikationskanals die Kontrolle über den Umfang der personenbezogenen Daten, die bei der Einreichung der Meldung an Envalior weitergegeben werden.
Wenn Sie einen Fall per E-Mail oder persönlich einreichen, speichern wir personenbezogene Daten über den Hinweisgeber (z. B. Name, E-Mail-Adresse oder Kontaktinformationen).
Wenn Sie einen Fall über unsere Online-Plattform einreichen, speichert unser externer Dienstleister eine Fallnummer und ein von Ihnen gewähltes Passwort. Envalior hat keinen Zugriff auf Ihr Passwort oder Ihre IP-Adresse. Für den Betrieb unserer externen Plattform haben wir uns für einen zuverlässigen Anbieter entschieden, dem viele Unternehmen auf der ganzen Welt vertrauen und der ein Experte auf diesem Gebiet ist. Der Anbieter speichert alle Daten in der EU und verfügt über geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die von einem Fallberichterstattenden bereitgestellten Informationen zu schützen.
Je nach Detaillierungsgrad des Hinweisgebenden verarbeiten wir personenbezogene Daten (z.B. Namen, Geschlecht, Adressen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern) von Beschuldigten und Zeugen.
Eingehende Meldungen werden von ausgewählten Experten unserer Compliance-Organisation bearbeitet. Dieses Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die mit allen geltenden Gesetzen vertraut sind. Sie wurden über die geltenden Vertraulichkeitsanforderungen informiert und behandeln alle Falldetails vertraulich, wie es das Gesetz vorschreibt.
Envalior beabsichtigt nicht, sensible personenbezogene Daten (d. h. Informationen über die rassische oder ethnische Herkunft einer Person, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische Daten, biometrische Daten, Gesundheitsdaten, Daten über das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung) oder strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten zu erheben oder zu verarbeiten. Wenn solche Daten für den Fall relevant und wesentlich sind (z. B. während einer Untersuchung wegen sexueller Belästigung), ist Envalior bestrebt, die Erhebung und Verarbeitung solcher sensiblen personenbezogenen Daten zu minimieren und sicherzustellen, dass angemessene Sicherheitsvorkehrungen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen getroffen werden.
Falls wir die Identität eines Hinweisgebenden kennen, sind wir berechtigt (und behalten uns das Recht vor), diese Informationen weiterzugeben, wenn dies gesetzlich zulässig oder vorgeschrieben ist. Zu den Szenarien, in denen wir dies tun können, gehören die Einleitung von Strafverfahren, Gerichtsverfahren oder anderen Verwaltungsangelegenheiten. Sofern dies nicht durch geltendes Recht verboten ist, und wo immer möglich, werden wir den Meldenden im Voraus über eine solche Informationsweitergabe informieren.
Wenn Envalior eingehende Meldungen verarbeitet, verarbeiten wir personenbezogene Daten gemäß Artikel 10 DSGVO (für potenziell kriminelles Verhalten) bzw. Artikel 9 und/oder 6 DSGVO (für alle anderen Anfragen).
Nach Abschluss der Untersuchung werden wir alle Personen informieren, die Gegenstand der Untersuchung waren. Aufgrund strenger Hinweisgeberschutzgesetze können wir keine konkreten Details der Untersuchung bekannt geben. Vorbehaltlich der geltenden Einschränkungen haben die Personen, die Gegenstand einer Untersuchung waren, gemäß der DSGVO und den lokalen Datenschutzgesetzen das Recht, bestimmte Informationen, Korrekturen oder die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, die von Envalior während dieses Prozesses gespeichert wurden. Jeder Hinweisgebende, der vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen über Verstöße meldet, genießt keinen Schutz der Privatsphäre.
7 Schutz von Mitarbeitenden
Envalior wird weder Mitarbeitende diskriminieren, die mutmaßliches Fehlverhalten in gutem Glauben melden, noch tolerieren wir eine solche Diskriminierung durch jemanden im Unternehmen. Darüber hinaus wird Envalior die geltenden Gesetze einhalten, die den Schutz jedes Hinweisgebenden erfordern, der in gutem Glauben eine Beschwerde eingereicht hat.
8 Richtlinieninhaber und Kontaktinformationen
Diese Richtlinie wird von Compliance verantwortet.
Wenn Sie Fragen zu dieser Richtlinie oder der darin beschriebenen Verarbeitung haben, wenden Sie sich bitte an Compliance@Envalior.com.